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GÜTERSLOHER PRAXIS

Die „Gütersloher Praxis“ ist eine speziell für den Amtsgerichtsbezirk Gütersloh entwickelte und abgestimmte Verfahrensweise, die im Fall von Trennung oder Scheidung zur Regelung der elterlichen Sorge und Besuchskontakten von Kindern angewendet wird.

Als Eltern eines gemeinsamen Kindes in einem Konflikt um das Sorgerecht oder Umgangsrecht waren Sie zu einem gerichtlichen Anhörungstermin und haben sich für eine Beratung beim Kinderschutzbund entschieden. Sie werden in Gesprächen auf Grundlage der Mediation dabei unterstützt, sich in den bestehenden Konflikten zu einigen, wobei die Bedürfnisse Ihrer Kinder im Vordergrund stehen.

Auch nach einer Trennung bleibt die gemeinsame Verantwortung der Eltern für ihr Kind bestehen. Konflikte können es jedoch erschweren, dieser Verantwortung gerecht zu werden und geeignete Lösungen zum Wohl des Kindes zu finden.


Im Rahmen der „Gütersloher Praxis“ unterstützt unsere Beratungsstelle dabei, den Fokus auf das Kindeswohl zu legen und tragfähige Regelungen zu entwickeln. Auf Empfehlung des Familiengerichts kann ein erstes Beratungsgespräch im beschleunigten Verfahren innerhalb von 14 Tagen nach der Kontaktaufnahme stattfinden.


Bei Wunsch und Bedarf können die Kinder teilweise einbezogen werden. 


Dieses Angebot wird direkt bei Gericht mit allen Beteiligten abgestimmt und ist für alle dann kostenlos. 

UNSER ZIEL

Ziel ist es, zu klären, worum es den Kindeseltern konkret geht, und die Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung zu stärken. So soll eine schnelle Einigung ohne langwieriges Gerichtsverfahren ermöglicht werden.

FÜR WEN?

FÜR ELTERN

WANN?

Immer auf Nachfrage. Start innerhalb von 14 Tagen

ANSPRECHPARTNER

Bitte kontaktieren Sie die Geschäftsstelle unter 05241 / 15151.

WIE KANN ICH DAS ANGEBOT NUTZEN?

Wenn bei Gericht vereinbart wurde, dass der Kinderschutzbund als Beratungsstelle für die Beratung nach „Gütersloher Praxis“ im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens kontaktiert werden soll, wenden Sie sich an die Geschäftsstelle mit dem vorliegenden Aktenzeichen.

 

Dieses Angebot ist kostenfrei.

Dieses Projekt wird finanziert von der Stadt und den Kreis Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl.
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