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KINDERSCHUTZ

UNSERE AUSGEBILDETEN INSOWEIT ERFAHRENEN FACHKRÄFTE UNTERSTÜTZEN FACHKRÄFTE BEI VERDACHT AUF KINDESWOHLGEFÄHRDUNG.

Beratung zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung für Personen und Fachkräfte, die in ihrer Berufstätigkeit Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben. (SGB VIII §8a, §8b, §4KKG).

Sie erhalten die Möglichkeit, sich bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung kostenfrei und anonym durch eine insoweit erfahrene Fachkraft beraten zu lassen. Der Kinderschutzbund bietet Ihnen hierbei einen kompetenten, vertrauenswürdigen und verlässlichen Rahmen zu reflektieren, Lösungen zu erarbeiten und bei Unsicherheit wieder an Sicherheit zu gewinnen.


Die Beratung beinhaltet folgende Aspekte:

  1. Prüfen der Anhaltspunkte, die auf eine Kindeswohlgefährdung hindeuten (gemeinsame Gefährdungseinschätzung)

  2. Information und Hilfe bei der Sicherung des Kindeswohls

  3. Vermittlung von Strategien für das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten

  4. Vorbereitung der Mitteilung an das Jugendamt


Es handelt sich somit um eine Hilfestellung für den persönlichen Entscheidungsprozess der ratsuchenden Person – nicht um die Übernahme der Verantwortung für den "Fall" oder die Einleitung von Maßnahmen. Auch nach der Beratung muss die ratsuchende Person selbst die weiteren Schritte einleiten und trägt die Verantwortung inne.


Alle Beratungen finden anonymisiert statt und müssen den Eltern nicht mitgeteilt werden!


Das Angebot ist kostenfrei, Sie vereinbaren eine persönlichen Termin für alle Anfragen, die Kinder der Stadt Gütersloh betreffen.


Sollten Sie diese Beratung aus umliegenden Städten wünschen, 

so kontaktieren Sie die zuständigen Ansprechpartner:


Verl Kinderschutztelefon: 05246 / 961 273


Kreis Gütersloh:

https://www.kreis-guetersloh.de/themen/jugend/kinder-und-jugendfoerderung/beratung-bei-verdacht-auf-kindeswohlgefaehrdung/



UNSER ZIEL

Es handelt sich um eine Hilfestellung für den persönlichen Entscheidungsprozess der ratsuchenden Person. Auch nach der Beratung muss die ratsuchende Person selbst die weiteren Schritte einleiten und trägt die Verantwortung inne.

FÜR WEN?

Personen und Fachkräfte, die in ihrer Berufstätigkeit Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben.

WANN?

nach Absprache

ANSPRECHPARTNER

Sie werden an einen Ansprechpartner weitervermittelt.

WIE KANN ICH DAS ANGEBOT NUTZEN?

Für mehr Informationen melden Sie sich bitte telefonisch in der Geschäftsstelle unter:
Telefon: 05241/15151

oder mailen Sie uns unter:
info@kinderschutzbund-guetersloh.de


Selbstverständlich unterliegen wir der Schweigepflicht.

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